Der Bundesrat hat den Notstand ab dem 16. März 24:00 Uhr ausgerufen.
Die angeordneten Massnahmen sind, sofern keine Verschärfung eintritt, bis am 19. April 2020 gültig.
Sämtliche öffentlichen Freizeit-Veranstaltungen sind ab sofort abgesagt.
Dies bedeutet für den SV Gutenswil
– Keine Freiwillige Übungen und Trainings
– Keine Vereinswettkämpfe